Bestimmt haben auch Sie – wie viele andere Arbeitnehmer auch – Unkosten im Laufe des Jahres wie
- Fahrtkosten zur Arbeit,
- Kosten für Arbeitskleidung,
- Weiterbildungen,
- evtl. Bewerbungskosten,
- Umzugskosten
- Ausbildungskosten der Kinder
Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen mussten, können Sie einen hohen Anteil der Kosten steuerlich geltend machen. Veränderungen im familiären Umfeld, die mit Kosten verbunden sind, können Sie teilweise als besondere Belastung angeben.
Es lohnt sich für viele Arbeitnehmer in dieser Angelegenheit einfach nach zu denken, ob hier solche Kosten entstanden sind. Wenn ja, einfach mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens dies besprechen oder einen sog. Lohnsteuer-Hilfe-Verein in der Nähe aufsuchen.
Wenn alles korrekt gemacht wird, können schnell ein paar hundert Euro Steuerrückerstattung auf Ihrem Konto landen!







