Finanzierung oder Leasing – diese Frage stellen sich viele
Beim Kauf eines Neuwagens hat der Autohändler sehr oft ein extrem günstiges Kreditangebot für beide Varianten, also für Leasing und für Finanzierung. Wer ein 0% Zins Angebot erhält sollte es nutzen, denn das eigene Geld kann sicher angelegt ein paar % Zinsen bringen – und da sind 1 oder 2 oder 3% Zinsen auf das eigene Geld immer gut. Wer sein Geld verspekulieren will, auch gut – ich mach da aber nicht mit.
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Viele Menschen haben ein nebenberufliches Gewerbe und verdienen sich damit einige Euros extra. Ob nebenberuflicher Unternehmer/in oder ob Unternehmer/in mit Vollexistenz, entscheidend für die Überlegung ob Leasing oder Finanzierung ist der Gewinn.
Für Arbeitnehmer, Rentner, Studenten und alle anderen ohne Gewerbe ist normalerweise Leasing uninteressant. Da sollte die Finanzierung gewählt werden, wenn das Fahrzeug nicht bar bezahlt werden kann oder gewollt wird.
Bei Unternehmern sind grundsätzlich beide Farianten, also Leasing genauso wie Finanzierung interessant. Wie schon erwähnt kommt es auf den Gewinn an. Wenn der Gewinn noch unter 100.000 Euro liegt kann ein Investitionsabzugsbetrag (§7g EStG) gebildet werden. Wer eine solche Maßnahme plant, muss wissen, dass dann nur die Finanzierung infrage kommt. Wer also ein Kfz least und einen Investitionsabzugsbetrag (in der Regel ist man mit der Abgabe der Steuererklärung selten aktuell und man kann deshalb oft zwei bis drei Jahre überschauen) plant, hat schon schlechte Karten.
Nehmen wir ein Praxisbeispiel:
Der Network Marketing Unternehmer braucht ein neues Auto. Die Fahrleistung im Jahr ist rund 50.000 km rein geschäftlich und dies wird mit exakten Fahrtenbuchaufzeichnungen auch immer nachgewiesen. Der Gewinn des Unternehmers liegt bei 40.000 Euro.
Das neue Auto kostet 30.000 Euro und würde per Leasing im Monat 300 Euro bei 0 Euro Anzahlung kosten. Der Restwert ist bei diesem Beispiel nicht wichtig. Bei dem Nutzen des Leasing-Angebots kann der Unternehmer jeden Monat die Leasingrate voll steuerlich geltend machen. Am Jahresende wird nur noch der Privatanteil nach Fahrtenbuch ermittelt und versteuert. Bei einem ursprünglichen Gewinn von 40.000 Euro könnten maximal (wenn keine Privatfahrten) die 12 Raten á 300 Euro also 3600 Euro gewinnreduzierend angesetzt werden.
Nehmen wir dieselbe Konstellation, aber jetzt mit Finanzierung.
- Das neue Auto kommt ins Betriebsvermögen und muss nach der aktuellen Abschreibungstabelle (Afa) über 6 Jahre abgeschrieben werden. Die Afa reduziert am Jahresende den Gewinn um 5000 Euro (30.000 Euro Anschaffung geteilt durch 6 Jahre)
- Man kann zusätzlich noch einen Investitionsabzugsbetrag bilden von maximal 40% und der wird noch imselben Jahr Gewinn reduzierend angesetzt. Muss aber im Jahr der Anschaffung wieder dem Gewinn zugerechnet werden.
- Bei höherer Laufleistung ist es zusätzlich möglich eine Sonderabschreibung von 20% anzusetzen.
Immer unter Berücksichtigung der eigenen und individuellen Situationen ist
tatsächlich Finanzierung und Leasing stets abzuwägen und mit dem Berater durchzusprechen. Deshalb ist es erst mal gut zu wissen, worauf man schauen sollte und worüber man dann mit dem eigenen Steuerberater zu sprechen hat.
Es ist hier absolut wichtig, immer ein paar Jahre, also zwei bis vier, im Überblick zu haben.
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